Empfehlungsprogramm · Amir Raad

Teilnahmebedingungen

Stand: 29.09.2026 (Fassung 1.2)

§ 1 Wer mit wem

(1) Das Empfehlungsprogramm ist ein persönliches Angebot von Amir Raad, Signal Iduna Generalagentur Raad, Repelener Str. 4, 47441 Moers (Büro: Grüner Dyk 61, 47803 Krefeld), Telefon/WhatsApp 0162 6876435, E-Mail info@versicherungsstratege.de („Amir“). Amir ist gebundener Versicherungsvertreter der SIGNAL IDUNA nach § 34d Abs. 7 GewO (Vermittlerregister-Nr. D-NWM8-Z29KV-17). Das Programm ist ein Angebot von Amir persönlich, nicht der SIGNAL IDUNA.

(2) Teilnehmen kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist und sich angemeldet hat („Tippgeber“). Unternehmen und Kooperationspartner (z. B. Kanzleien, Praxen) nehmen nur mit einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung teil.

(3) Nicht teilnehmen dürfen Mitarbeitende der SIGNAL IDUNA Gruppe und ihrer Vertriebe sowie Versicherungsvermittler und -berater und deren Mitarbeitende.

§ 2 Was du als Tippgeber machst und was nicht

(1) Du stellst nur den Kontakt her: Du schickst deinen persönlichen Link weiter oder kündigst Amir einen Bekannten an (§ 3).

(2) Du berätst nicht, empfiehlst keine bestimmten Tarife oder Produkte, nimmst keine Anträge oder Unterlagen entgegen und wirkst nicht am Vertragsabschluss mit. Die gesamte Beratung macht ausschließlich Amir.

(3) Du trittst nicht im Namen von Amir oder der SIGNAL IDUNA auf und machst keine Versprechen über Preise oder Leistungen.

(4) Teilst du deinen Link öffentlich oder an viele Menschen (z. B. Social Media, Gruppen), sagst du dazu, dass du für erfolgreiche Empfehlungen eine Prämie bekommen kannst. Keine Massennachrichten und keine Nachrichten an Menschen, die das erkennbar nicht wollen.

(5) Bist du Beamter oder im öffentlichen Dienst, klärst du vor der Teilnahme selbst, ob du sie als Nebentätigkeit anzeigen oder genehmigen lassen musst, und hältst dich daran. Du wirbst nicht im Dienst.

§ 3 Empfehlungen nur mit Zustimmung

(1) Du gibst Namen oder Telefonnummer eines Bekannten nur weiter, wenn er vorher ausdrücklich einverstanden ist, dass Amir ihn deswegen kontaktiert.

(2) Kündigst du jemanden an, bekommst du einen persönlichen Bestätigungslink für ihn. Amir meldet sich erst, wenn dein Bekannter über diesen Link selbst zugestimmt oder sich von sich aus gemeldet hat.

(3) Falsche Angaben, erfundene Kontakte oder Tipps ohne Zustimmung führen zum Ausschluss (§ 9); Prämien für solche Tipps entfallen.

§ 4 Wann eine Empfehlung zählt

(1) Eine Empfehlung zählt, wenn (a) sie über deinen Link oder deine Ankündigung bei Amir eingegangen ist, (b) die empfohlene Person in den letzten 24 Monaten keinen Vertrag über Amir hatte und nicht schon mit ihm in Kontakt war und (c) sie innerhalb von 12 Monaten nach der Empfehlung einen Versicherungsvertrag über Amir abschließt („Kunde geworden“).

(2) Kommt dieselbe Person von mehreren Tippgebern, zählt die zuerst eingegangene Empfehlung (Zeitstempel im System).

(3) Nicht zählen: Empfehlungen für dich selbst, Verträge, bei denen du Versicherungsnehmer, versicherte Person oder Bezugsberechtigter bist, sowie Personen, die mit dir in einem Haushalt leben.

(4) Du darfst die Prämie nicht ganz oder teilweise an die empfohlene Person weitergeben und ihr das auch nicht versprechen. Das ist gesetzlich verboten (§ 48b VAG).

§ 5 Prämie

(1) Es gilt die Prämie, die beim Eingang deiner Empfehlung auf deiner persönlichen Seite unter „Dafür suche ich gerade Empfehlungen“ für die jeweilige Sparte angegeben ist. Die Prämie fällt einmalig je gewonnenem Kunden an.

(2) Ist eine Prämie als Spanne angegeben (z. B. „100 bis 500 €“), richtet sich der Betrag nach dem Jahresbeitrag des zustande gekommenen Vertrags; mindestens gilt der untere Betrag. Amir nennt dir den Betrag mit der Gutschrift und hält den Grund dafür fest.

(3) Je empfohlener Person gibt es eine Prämie, auch wenn sie mehrere Verträge abschließt, sofern die Karte nichts anderes sagt.

(4) Die Prämie zahlt Amir per Überweisung auf das Konto, das du ihm nennst.

§ 6 Einen Kooperationspartner vermitteln

(1) Du kannst Amir eine Praxis, Kanzlei, Steuerkanzlei oder eine andere Firma vermitteln, die selbst Kooperationspartner werden möchte. Was es dafür gibt, steht auf deiner persönlichen Seite auf der Karte „Partnerschaft vermitteln“. Diese Prämie ist von den Prämien für empfohlene Kunden (§ 5) unabhängig.

(2) Die Vermittlungsprämie wird fällig, wenn beides vorliegt: (a) der vermittelte Partner hat mit Amir eine schriftliche Kooperationsvereinbarung geschlossen und (b) aus den Empfehlungen dieses Partners ist der erste Kunde geworden. Für die Auszahlung gilt im Übrigen § 7.

(3) Es gibt genau eine Vermittlungsprämie je vermitteltem Partner — unabhängig davon, wie viele Kunden dieser Partner später bringt. An den Prämien des Partners bist du nicht beteiligt.

(4) Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht: Amir entscheidet frei, mit wem er zusammenarbeitet, und muss das nicht begründen. Lehnt er ab oder kommt keine Vereinbarung zustande, entsteht keine Prämie.

(5) Die Zuordnung zu dir entfällt, wenn zwischen der Anfrage und dem Abschluss der Vereinbarung mehr als 6 Monate liegen oder die Firma in den letzten 24 Monaten bereits mit Amir in Kontakt war. Kommt dieselbe Firma von mehreren Tippgebern, zählt die zuerst eingegangene Anfrage.

(6) Ob eine Praxis oder Kanzlei nach ihrem Berufs- und Standesrecht teilnehmen darf, klärt Amir mit ihr in der Vereinbarung. Das ist nicht deine Aufgabe und du sicherst dazu nichts zu.

(7) Du gibst die Vermittlungsprämie nicht an den Partner weiter und versprichst ihm das auch nicht.

§ 7 Fälligkeit und Auszahlung

(1) Die Prämie wird fällig, wenn (a) der Vertrag der empfohlenen Person zustande gekommen ist, (b) die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist, ohne dass widerrufen wurde, und (c) die ersten drei Monatsbeiträge (bzw. der erste Quartals-, Halbjahres- oder Jahresbeitrag) gezahlt sind.

(2) Amir zahlt innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit, sobald deine Bankverbindung vorliegt.

(3) Wird der Vertrag nach der Auszahlung gekündigt, musst du nichts zurückzahlen. Das gilt nicht bei Täuschung (§ 3 Abs. 3, § 4 Abs. 4).

(4) Deinen Stand siehst du jederzeit auf deiner persönlichen Seite. Gib den Link dazu nicht weiter. Auf Wunsch bekommst du einmal im Jahr eine Übersicht deiner Prämien. Du kannst jederzeit fragen, ob aus deiner Empfehlung ein Vertrag geworden ist.

§ 8 Änderung oder Ende des Programms

(1) Amir kann Prämien, Sparten und diese Bedingungen für die Zukunft ändern oder das Programm beenden. Er kündigt das mindestens 4 Wochen vorher per WhatsApp oder E-Mail an.

(2) Für Empfehlungen, die vor dem Stichtag eingegangen sind, gilt der alte Betrag.

(3) Endet das Programm, zählen vorher eingegangene Empfehlungen weiter, wenn die Person innerhalb der Frist aus § 4 Abs. 1 (c) Kunde wird.

§ 9 Laufzeit, Kündigung, Ausschluss

(1) Du kannst jederzeit ohne Grund aufhören, formlos per WhatsApp oder E-Mail. Amir kann deine Teilnahme mit 4 Wochen Frist beenden, bei Verstößen gegen §§ 2 bis 4 sofort.

(2) Nach dem Ende wird dein Link deaktiviert. Empfehlungen, die davor eingegangen sind, bleiben dir 12 Monate zugeordnet und werden nach §§ 4 bis 7 vergütet (außer bei Ausschluss wegen Täuschung).

§ 10 Steuern

Prämien sind Einnahmen, die du selbst versteuern musst. Für Privatpersonen gilt: Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen sind steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr zusammen weniger als 256 € betragen. Ab 256 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig (§ 22 Nr. 3 EStG). Wer regelmäßig Empfehlungen gibt oder als Unternehmen teilnimmt, versteuert die Prämien als betriebliche Einnahmen (ggf. mit Umsatzsteuer). Amir gibt keine Steuerberatung.

§ 11 Datenschutz

Wie Amir deine Daten und die deiner Kontakte verarbeitet (auch Bankverbindung und Link-Aufrufe), steht in den Datenschutzhinweisen zum Empfehlungsprogramm.

§ 12 Schluss

Es gilt deutsches Recht. Ist eine Regelung unwirksam, bleibt der Rest gültig.